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Frau steht in einer Vulkanlandschaft neben ihrem Wohnmobil – Wohnmobilversicherung ohne festen Wohnsitz
Camper- & Wohnmobilversicherung
Vanlife · Langzeitreise · Wenigfahrer

Dein Wohnmobil ist mehr als ein Fahrzeug.
Wir versichern es auch so.

Ob du dauerhaft im Camper lebst oder dein Wohnmobil nur ein paar Wochen im Jahr bewegst: Wir haben zwei passende Wege – den Camper-Spezialtarif für Vanlife und Langzeitreisen und einen Wohnmobil-Tarif für Wenigfahrer bis 10.000 km sowie Fahrzeuge über 25 Jahre mit Schutzbrief. Auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland.

Unbegrenzte KilometerKein eingeschränkter FahrerkreisFahrzeugwert bis 1 Mio. €Bis 10.000 km / JahrSchutzbrief ab 25 Jahren Fahrzeugalter
✉️ Ohne festen Wohnsitz versicherbarVoraussetzung – Korrespondenzadresse (keine Scanbox) & Empfangsbevollmächtigter
ℹ️ So läuft es ab: Du hast zwei Wege – entweder wir sprechen persönlich (Video, Telefon oder WhatsApp) oder du schickst uns deine Fahrzeugdaten direkt über das Angebotsformular. Welcher Tarif zu dir passt, klären wir dabei gemeinsam.
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Welcher Tarif passt zu dir?Zwei Wege für Camper und Wohnmobile – jeweils auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland

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Camper-Spezialtarif – für Vanlife und Langzeitreisen

Für alle, deren Fahrzeug ihr Zuhause ist. Klassische Kfz-Tarife rechnen mit Pendelstrecken, einem festen Fahrerkreis und einem überschaubaren Fahrzeugwert – wer im Camper lebt, passt in keine dieser Schubladen. Exklusive Sonderkonditionen, die du so nur bei uns bekommst.

Keine Kilometerbegrenzung – der Tarif sieht überhaupt keine vor
Kein eingeschränkter Fahrerkreis, kein Fahreralter – beitragsfrei
Fahrzeugwert bis 1 Mio. € – auch hochwertiger Ausbau abgesichert
Europa komplett – Marokko, Tunesien und der asiatische Teil der Türkei beitragsfrei für Urlaubsreisen bis 6 Monate
SF 8 Sondereinstufung ab 25 Jahren – Erstversicherung ohne Vorvertrag (unter 25: SF 2)
Kaskoversicherung bis 35 Jahre Fahrzeugalter
Neupreisentschädigung 36 Monate
Ohne festen Wohnsitz versicherbar – legal und rechtssicher
⚠️ Vermerk: Nicht abschließbar ohne Eintragung eines Empfangsbevollmächtigten. Es muss eine deutsche ladungsfähige Adresse vorhanden sein (keine Scanbox). Es muss ein europäisches Bankkonto hinterlegt sein – alternativ ist die Zahlung per Rechnung möglich, meist gegen Aufschlag.
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Klassisches VW LT Karmann Wohnmobil in den Dünen – Versicherung und Schutzbrief für Wohnmobile über 25 Jahre
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Wohnmobil-Tarif bis 10.000 km & Schutzbrief für Fahrzeuge über 25 Jahre

Nicht jedes Wohnmobil ist das ganze Jahr unterwegs. Der Spezialtarif ist auf Vielfahrer und Dauerreisende zugeschnitten – für zwei Gruppen ist er nicht die beste Wahl, und genau für die gibt es diesen zweiten Weg.

Fall 1

Wenigfahrer bis 10.000 km im Jahr

Dein Wohnmobil steht die meiste Zeit und fährt höchstens 10.000 Kilometer pro Jahr. Dann zahlst du im Spezialtarif für unbegrenzte Kilometer, die du gar nicht brauchst.

Fall 2

Fahrzeug über 25 Jahre mit Schutzbrief

Dein Wohnmobil ist älter als 25 Jahre und du möchtest trotzdem einen Schutzbrief mit Pannenhilfe, Abschleppen und Weiterreise. Dafür braucht es einen Tarif, der ältere Fahrzeuge nicht ausschließt.

Haftpflicht, Teil- und Vollkasko wählbar
Kilometerklasse bis 10.000 km pro Jahr – günstiger Beitrag für Wenigfahrer
Schutzbrief auch bei Fahrzeugen über 25 Jahre – Pannenhilfe, Abschleppen, Weiterreise
Saisonkennzeichen möglich
Auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland – mit Empfangsbevollmächtigtem und deutscher ladungsfähiger Adresse

Camper-Spezialtarif im DetailKasko-Leistungen, Rabatte, Schutzbrief – Stand 07.2026

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Kasko-Leistungen – zum Aufklappen
Tritt innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust ein, wird der Neupreis gezahlt. Voraussetzung: Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug oder Tageszulassung vom Händler oder Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.
Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich – bis zu 202 € pro Quadratmeter beschädigter Dachfläche.
Wird der Sturm- oder Hagelschaden repariert, entfällt die Selbstbeteiligung – die Reparaturrechnung genügt als Nachweis.
Bei Ersatzteilen, Infotainment- und Unterhaltungssystemen (z. B. SAT-Anlage, Rückfahrkamera) wird kein Altersabzug vorgenommen.
Nach einem Einbruchdiebstahl werden die Kosten für den vollständigen Austausch der Schließanlage übernommen.
Platzt ein Reifen ohne äußere Einwirkung und entstehen Karosserieschäden, ist das vollkaskoversichert.
Schäden auf europäischen Fähren (z. B. Untergang, über Bord gespült) sind in der Vollkasko eingeschlossen.
Unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden sind versichert, ausgenommen Haus- und Nutztiere. Folgeschäden sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 10.000 € abgedeckt.
Für Glasschäden gilt keine Entschädigungsobergrenze. Beim Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Bei Scheibenreparatur mit Harzsystem entfällt sie nur, wenn der Schaden vor der Reparatur telefonisch gemeldet und die Werkstatt mit dem Versicherer abgestimmt wurde.
Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung und dadurch bedingte Überspannungsschäden an mitversicherten Teilen sind ohne Entschädigungsobergrenze versichert.
Werden bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt, sind sie mitversichert. Die Teile müssen dem Versicherer bekannt sein.
Wurden alle erforderlichen Unterlagen zum Fahrzeugwert und Informationen zu späteren Anschaffungen (z. B. Markise, Fahrradträger) vorgelegt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung.
Versicherungsschutz beim Fahren fremder Mietfahrzeuge im Ausland – für Versicherungsnehmer und Ehe- bzw. Lebenspartner.
Der Versicherer verzichtet gegenüber Versicherungsnehmer und berechtigtem Fahrer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Diebstahl sowie Alkohol und sonstige Rauschmittel – dort wird die Entschädigung abhängig vom Verschulden gekürzt.
Bei unverschuldeten Unfällen im europäischen Ausland reguliert die eigene Versicherung nach deutschem Recht – inklusive Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.
Rabatte, Einstufung und Verwaltung
Rabatt

20 % auf den Kaskobeitrag

Für Camping-Kfz mit GFK- oder Anti-Hagel-Schutzdach sowie für Kastenwagen (keine Selbstausbauten).

Rabatt

5 % für anerkannte Alarmanlage

Für Reisemobile mit einer vom Versicherer genehmigten, von einer Fachwerkstatt fest eingebauten Alarmanlage.

Einstufung

Sonder-Ersteinstufung SF 8 bzw. SF 2

Ab 25 Jahren beginnt die Erstversicherung ohne Vorvertrag in SF 8, unter 25 Jahren in SF 2. Das Fahrzeug muss auf dich, deinen Partner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein. Eine Sondereinstufung beim Vorversicherer wird gegen Nachweis übernommen.

Einstufung

Rabattangleichung Vollkasko

Bestand die Vorversicherung ohne Vollkasko, wird der Rabattstand angeglichen.

Schadenfreiheit

Rückstufungsverzicht bis 31.12.2027

Bei einem Kfz-Haftpflicht-Schaden zwischen Vertragsbeginn und dem 31.12.2027 bleibt der Vertrag in seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Jeder weitere Haftpflichtschaden führt zur Rückstufung.

Unterbrechung

Keine Rückstufung bei Pause

Wird das Vertragsverhältnis unterbrochen, bleibt das Fahrzeug in derselben Schadenfreiheitsklasse.

Beitrag

Tageweise Abrechnung

Bei kurzer Vertragsdauer zahlst du nur für die Tage, an denen das Fahrzeug versichert war. Der sonst übliche Kurzzeitzuschlag entfällt.

Saison

Saisonkennzeichen

Nur der anteilige Beitrag für die Saison (z. B. 7/12 bei Saison 04–10). Zuschläge werden nicht erhoben.

Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen für 120 €

Kurzzeitkennzeichen mit Haftpflicht- und Vollkasko-Deckung für insgesamt 120 €. Bei Schadenfreiheit wird der Beitrag erstattet, wenn das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten endgültig zugelassen und dort versichert wird.

Bestand

Leistungsverbesserungen gelten automatisch

Werden im Neugeschäftstarif später Leistungen verbessert, gelten sie automatisch auch für deinen bestehenden Vertrag.

Fahrzeugalter

Kaskoversicherung bis 35 Jahre

Für Reisemobile ist eine Kaskoversicherung bis zu einem Fahrzeugalter von 35 Jahren möglich.

Nutzung

Kein eingeschränkter Fahrerkreis

Keine Einschränkung bei Fahrerkreis und Fahreralter, beitragsfrei. Die gewerbliche Vermietung ist ausgeschlossen.

Spezial Camping-Kfz-Schutzbrief (optional)

Die Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief greift, wenn unterwegs etwas liegen bleibt: Abschleppen, Mietwagen, Rücktransport und ein Handwerker vor Ort, wenn Elektrik, Heizung oder Wasser streiken. Als Reise gilt dabei jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu sechs fortlaufenden Monaten.

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Abschleppen zur nächsten Werkstatt

Bei Selbstorganisation Erstattung bis 400 € je Fahrzeug.

🚗

Mietwagen bis 7 Tage / 100 € täglich

Bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung vom Wohnort. Im Ausland gesamt bis 700 €.

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Rücktransport 0,80 € / km

Wer das Fahrzeug ab 50 km Entfernung selbst zurückbringt, erhält 0,80 € pro Kilometer.

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Reisedauer bis 6 Monate am Stück

Jede Abwesenheit vom Wohnsitz bis zu 6 fortlaufenden Monaten gilt als Reise – gemacht für Langzeitreisende.

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Erweiterung auf Mittelmeer-Anliegerstaaten

Auf Anfrage für die Dauer von Urlaubsreisen erweiterbar. Für die Auslandsschaden-Versicherung gilt diese Erweiterung nicht.

🔧

Handwerker-Vermittlung vor Ort

Bei Störungen an Elektrik, Heizung oder Wasserversorgung vermitteln wir einen Betrieb in der Nähe. Die Reparaturkosten trägst du selbst.

Auch für Wohnwagen

Wohnanhänger laufen im selben Tarif. Steht der Wagen in der Nebensaison still, greift die Ruheversicherung mit bis zu neun Monaten beitragsfreiem Schutz. Besteht Vollkasko, sind Brems-, Betriebs- und Bruchschäden über die Kasko-Extra-Versicherung automatisch mitversichert. Neupreisentschädigung, Hagelabrechnung nach Gutachten, der GFK-Rabatt und der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit gelten ebenfalls. Nicht für Wohnanhänger gelten Mallorca-Police, Saisonkennzeichen, Rabattangleichung und der Verzicht auf Rückstufung bei Unterbrechung.

Unterlagen zum Nachlesen

Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind allein die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und die zugehörigen Sonderbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

So kommst du zu deinem SchutzIn drei Schritten zum Versicherungsvertrag

📍 Welcher Tarif passt, entscheiden wir gemeinsamAnhand von Fahrleistung, Fahrzeugalter, Fahrzeugwert und Nutzung finden wir heraus, ob der Spezialtarif oder der Wohnmobil-Tarif für dich die bessere Wahl ist. Auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland finden wir in nahezu 100 % der Fälle eine Lösung.
1

Erstgespräch oder Angebotsformular

Du buchst einen Termin und wir gehen deine Situation durch – oder du schickst uns deine Fahrzeugdaten direkt über das Angebotsformular.

2

Tarif festlegen

Anhand von Fahrleistung, Fahrzeugalter, Fahrzeugwert und Nutzung entscheiden wir gemeinsam, ob der Spezialtarif oder der Wohnmobil-Tarif für dich passt.

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Angebot & Abschluss

Du bekommst dein Angebot und schließt digital ab – deine eVB-Nummer erhältst du direkt. Ohne festen Wohnsitz läuft die Zulassung über unseren Service Empfangsbevollmächtigt.de.

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Wen wir versichernVom ausgebauten Bus bis zum Wohnwagen – mit und ohne festen Wohnsitz

Häufige Fragen zur Camper- und Wohnmobilversicherung

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – klar beantwortet.

Lebst du im Fahrzeug oder bist du viele Monate im Jahr unterwegs, ist der Camper-Spezialtarif mit unbegrenzten Kilometern und ohne Fahrerkreisbeschränkung die richtige Wahl. Fährst du höchstens 10.000 km im Jahr oder ist dein Wohnmobil über 25 Jahre alt und soll einen Schutzbrief bekommen, passt der Wohnmobil-Tarif besser. Im Zweifel klären wir das im Gespräch.
Ja. Voraussetzung ist die Eintragung eines Empfangsbevollmächtigten mit einer deutschen ladungsfähigen Adresse – eine Scanbox reicht nicht. Die Zulassung übernimmt auf Wunsch unser Service Empfangsbevollmächtigt.de.
Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Für Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei wird der Schutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert, jeweils maximal sechs Monate. Beim Schutzbrief gilt als Reise jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu sechs fortlaufenden Monaten. Eine weitere Grenze setzt nur die Pflicht, das Fahrzeug im Gastland umzumelden.
Bist du mindestens 25 Jahre alt und versicherst erstmals ein Camping-Kfz ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8, unter 25 Jahren in SF 2. Das Fahrzeug muss dabei auf dich, deinen Ehe- oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein. Eine Sondereinstufung beim Vorversicherer wird gegen Nachweis übernommen.
Im Camper-Spezialtarif können Wohnmobile bis 35 Jahre Fahrzeugalter vollkaskoversichert werden. Für den Schutzbrief bei Fahrzeugen über 25 Jahre gibt es den Wohnmobil-Tarif.
Die Beratung kostet 49 €. Wird der Empfangsbevollmächtigten-Service über Free Spirit Cover eingerichtet, ist sie kostenfrei.

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